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Benutzungsordnung

Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung und steht allen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern zur Verfügung.

Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung (bei Jugendlichen unter 15 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig) verpflichten Sie sich, alle Medien unbeschädigt und fristgerecht zurückzugeben oder andernfalls diese gleichwertig zu ersetzen.

Bitte reparieren Sie kleine Beschädigungen nicht selbst, sagen Sie dem Bibliothekspersonal bescheid. Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen im aktuellen Neuwert ersetzt werden. Entliehene Medien dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weiterverliehen, für diese kopiert oder Überspielt werden.